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Stephan Engler

Verrechnungssteuer auf Darlehen

Sehr geehrter Herr Engler

Ich habe meiner Mutter ein zinsloses Darlehen gegeben. Das Steueramt rechnet einen fiktiven Zins auf und ich werde aufgefordert eine Verrechnungssteuer abzugeben. Ist das korrekt?

 

Sehr geehrter Kunde

Gemäss Rundschreiben vom 31.1.2019 von der direkten Bundessteuer – Verrechnungssteuer werden unverzinsliche, ungenügend verzinste oder übersetzte Zinsen auf Vorschüsse und Darlehen als geldwerte Leistungen betrachtet und diese unterliegen der Verrechnungssteuer. Diese müssen mit dem Formular 102 unaufgefordert innert 30 Tagen nach Fälligkeit deklariert und bezahlt werden.

Was gilt als angemessen und untersteht nicht der Verrechnungssteuer:

Mindestzinssatz

  1. Darlehen aus Eigenkapital ohne Drittkosten 1/4%

  2. Darlehen aus Fremdkapital finanziert 1/4 – 1/2% + die Selbstkosten mindestens aber 1/4%

  3. Höchstzinssatz

  4. Liegenschaftskredite im Rahmen der 1. Hypothek Wohnbau und Landwirtschaft 1%

  5. Liegenschaftskredite für den Rest 1 3/4%

  6. Liegenschaftskredite im Rahmen der 1. Hypothek für Industrie und Gewerbe 1 1/2%

  7. Liegenschaftskredite für den Rest 2 1/4%

  8. Betriebskredite bis 1 Mio. 3% (Holding und Vermögensvewaltungsges. 2 1/2%)

  9. Betriebskredite ab 1 Mio. 1% (Holding und Vermögensvewaltungsges. 3/4%)

Haben Sie Fragen zu Ihren Steuern? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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