Das über das gesamte Erwerbsleben hinweg angesammelte Pensionskassen-Guthaben beträgt in vielen Fällen mehrere hunderttausend Franken. Vor dem Berufsausstieg steht man vor der Wahl, das Kapital auszahlen zu lassen oder eine lebenslange Rente zu beziehen. Es gibt kein Patentrezept, welches die beste Lösung ist. Es ist deshalb wichtig die Unterschiede zu kennen und sorgfältig abzuwägen, welche Option den persönlichen Verhältnissen am besten entspricht.
Bezug als Rente
Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem vorhandenen Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung und dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens ist im Pensionskassengesetz vorgegeben. Der Rentenbezug bietet ein hohes Mass an Sicherheit, denn die Rente ist bis ans Lebensende garantiert. Ein grosser Nachteil sind die schlechten Leistungen für Hinterbliebene. Stirbt die versicherte Person, so reduziert sich die Rente für den Ehepartner oder eingetragenen Partner in der Regel auf 60%.
Bezug als Kapital
Beim Kapitalbezug lässt man sich das Pensionskassenguthaben einmalig auszahlen. Der Bezug muss bei vielen Pensionskassen spätestens drei Jahre vor der Pensionierung angemeldet werden. Ein grosser Vorteil des Kapitalbezugs ist das hohe Mass an Flexibilität: man kann frei über das Pensionskassenguthaben verfügen und die Höhe der Bezüge nach seinen Bedürfnissen festlegen.
Die Garantie einer lebenslangen Rente fällt jedoch weg, weil der Pensionierte mit eigenen Anlagen ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende erwirtschaften muss. Entscheidend dabei ist die richtige Anlagestrategie, die auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Bei der Bewirtschaftung des Vermögens ist darauf zu achten, stets einen optimalen Ausgleich zwischen Kapitalverzehr, Kapitalerhalt und Kapitalwachstum zu finden.
Der Entscheid zwischen Rente oder Kapitalbezug fällt oft schwer. Deshalb wird eine Mischform von beiden Varianten immer beliebter. Eine Möglichkeit ist, den Betrag als Rente zu beziehen, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Der Rest wird in Kapitalform ausbezahlt. Wie eine Kombination im Detail ausfällt, wird entscheidend vom Pensionskassenreglement beeinflusst. Gemäss Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, sich mindestens 25% des bei der Pensionierung vorhandenen Altersguthabens als Kapital auszahlen zu lassen.
Umfassende Beratung
Der Entscheid zwischen Rente, Kapitalbezug oder einer Kombination kann nicht losgelöst von anderen Fragestellungen rund um die Pensionierung getroffen werden. Deshalb ist eine umfassende Beratung sinnvoll, um Sicherheit zu gewinnen. Denn finanziell existenzielle Entscheidungen wollen richtig und verantwortungsvoll getroffen werden.
Quelle: St. Galler Tagblatt
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