Sehr geehrter Herr Engler
Ich bin 67 und habe einen Teilzeitjob angenommen. Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber AHV, Krankentaggeld und Unfallversicherungsbeiträge abzieht?
Grüsse
S.G.
Guten Tag Herr S.G.
Die Abzüge sind in Ihrem Fall nicht ganz korrekt:
AHV/IV/EO: Die Freigrenze ist CHF 1400.00 pro Monat oder 16800.00 pro Jahr, wenn Sie das ganze Jahr arbeiten. Nur der übersteigende Teil ist beitragspflichtig.
Krankentaggeld: bis zum Erreichen des 70igsten Altersjahres ist dieser Abzug korrekt.
Unfallversicherung: Sie arbeiten weniger als 8 Stunden pro Woche also muss der Arbeitgeber den Betriebsunfall für Sie versichern aber der Nichtbetriebsunfall darf nicht abgezogen werden. Der Betriebsunfall geht immer voll zu Lasten vom Arbeitgeber. Der Nichtbetriebsunfall ist ab 8 Stunden pro Woche zu versichern und darf dem Arbeitnehmer voll überwälzt werden. Jedoch könnten Sie dann den Unfall bei Ihrer Krankenkasse in der Grundversicherung ausschliessen.