Sehr geehrter Herr Engler Ich wurde vor einigen Monaten krankgeschrieben. Nach dem Kündigungsschutz hat mein Arbeitgeber mich entlassen und am 25.12. dieses Jahres habe ich ein Schreiben von der Atupri erhalten, dass mein Ex-Arbeitgeber die Versicherungspolice gekündigt hat und ich somit keinen Leistungsanspruch mehr habe. die Atupri weist mich nun auf den Wechsel in die Einzelversicherung hin. Wenn ich in eine prämienpflichtige Einzelversicherung wechseln würde, dann wird das Taggeld weiter bezahlt. Die Prämie ist aber sehr teuer.
Guten Tag Herr Frischknecht Wenn ein Arbeitgeber seinen Krankentaggeldversicherer wechselt, dann wird gemäss Freizügigkeitsabkommen die erkrankten Personen übernommen und das Taggeld vom neuen Versicherer ausgerichtet. Ihr Arbeitsvertrag wurde vor dem Wechsel gekündigt und somit gelten die allgemeinen Bedigungen vom alten Krankentaggeldversicherer. Nun die schlechte Mitteilung. Die meisten Versicherer würden Ihr Taggeld einfach weiterbezahlten, die Atupri gehört aber nicht zu den entgegenkommenden Partnern und Sie haben ohne Wechsel in die Einzelversicherung keinen Anspurch mehr. Die gute Mitteilung, Sie können die Wartefrist und die Höhe vom Taggeld beim Wechsel in die Einzeltaggeldversicherung selber bestimmen. Hohe Wartefrist und tiefe versicherte Summe gleich tiefe Prämie und das Taggeld wird weiterbezahlt. bitte beachten Sie, dass bei einer erneuten Erkrankung wegen einer anderen Krankheit auch die abgeschlossene Wartefrist und Taggeldhöhe gilt.