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Stephan Engler

Krankentaggeld und Sozialleistungsabzug

Sehr geehrter Herr Engler

Ich bin seit einigen Tagen im Krankenstand. Nun habe ich bemerkt, dass mein Geschäft Abzüge vom Krankentaggeld vornimmt: AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse sowie für Nichtberufsunfall und Krankentaggeld. Darf das gemacht werden?

 

Sehr geehrte Kundin

Das hängt davon ab, ob der Krankenlohn vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Lohnfortzahlungspflicht bezahlt wird oder ob die Krankentaggeldversicherung zahlt. Kommt der Arbeitgeber selber für den Krankenlohn auf, ist das ein beitragspflichtiges Einkommen. In diesem Fall hat Ihr Geschäft die Sozialversicherungsabzüge zu Recht abgezogen.

Bei der Leistung von der Krankentaggeldversicherung handelt es sich aber um keinen AHV-pflichtigen Lohn und deshalb werden darauf keine AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge abgezogen. Die Grundlage von der Unfallversicherung und vom Krankentaggeld sind ebenfalls die AHV-pflichtigen Einkommen und somit fallen auch diese Abzüge weg. Die Pensionskassenbeiträge werden erhoben. Bei dieser Versicherung ist eine Prämienbefreiung nach 3 Monaten vorgesehen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Stephan Engler Geschäftsleiter

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