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Stephan Engler

Koordinationsabzug im BVG

Sehr geehrter Herr Engler

Was genau ist der Koordinationsabzug? Weshalb ist auf meinem Pensionskassenausweis nicht der ganze Lohn versichert?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

P. Vonwiler

Sehr geehrter Herr Vonwiler

Der Koordinationsabzug in der Pensionskasse (zweite Säule) wird gemacht, dass Ihr Lohn nicht doppelt versichert ist. Man spricht hier von einer Koordination mit der ersten Säule (AHV/IV).

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Lohn bei der zweiten Säule (Pensionskasse) versichert ist, indem er vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Daraus entsteht der „versicherte“, bzw. „koordinierte“ Lohn. Der Koordinationsabzug beträgt zurzeit (Stand 2017) CHF 24‘675.

Rechenbeispiel 1: Jahresbruttoeinkommen von CHF 80’000 ./. Koordination von CHF 24’675 gibt einen versicherten Lohn von CHF 55’325.

Rechenbeispiel 2: Jahresbruttolohn von CHF 22’000 ./. Koordination von CHF 24’675 gibt einen versicherten Lohn von mindestens CHF 3’525.

Wichtig zu wissen:

Alle Bruttolöhne über CHF 21’150.00 müssen in der zweiten Säule versichert werden. Einkommen unter dieser Grenze werden nicht versichert.

Maximal versicherter Lohn im BVG ist CHF 59’925.

Mindestens aber CHF 3’525.

Freundliche Grüsse

Stephan Engler

Geschäftsleiter

*Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Steuer-, Bank- und Versicherungsbereich, wenn diese in diesem Blog publiziert werden dürfen.

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