Wer eine Schramme oder gar eine eingedrückte Seitentür am neuen Wagen entdeckt, hofft, dass die Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt. Wer zahlt nun wirklich für den Parkschaden?
Kennst du das auch? Da parkiert man das Auto kurz in der Tiefgarage, erledigt ein paar Einkäufe, kommt zurück und dann das: Ein fetter Kratzer zieht sich an der Fahrertür entlang. Vom Verursacher fehlt jede Spur. Noch bevor man die Einkäufe überhaupt geniessen konnte, ist man satt. Und hofft, dass jetzt die Versicherung einspringt. Doch wer zahlt eigentlich für Parkschäden am Auto?
Es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist. Fährt jemand ins parkierte Auto und verschwindet, spricht man von einem Kollisionsschaden. Hier würde die Vollkasko den Schaden übernehmen, nachdem man den Selbstbehalt (meist 500 bis 1000 Franken) gezahlt hat. Meist stuft die Vollkasko den Bonus im Schadensfall auch noch zurück.
Beides lässt sich vermeiden, wenn man zur Kaskoversicherung eine Parkschadendeckung abschliesst und den Schaden darüber abwickelt. Auch wer keine Vollkasko besitzt, kann eine Parkschadenversicherung abschliessen. Oftmals muss dafür neben der Haftpflicht auch eine Teilkasko vorhanden sein. Achtung: Die meisten Versicherungsgesellschaften nehmen nur Autos in einem einwandfreien Zustand und bis zu einem gewissen Alter auf. Die Prämien für Parkschadenversicherungen fallen zudem unterschiedlich hoch aus, da jede Versicherung hier andere Modelle offeriert. So übernehmen manche Anbieter nur einen Parkschaden pro Jahr, andere unbegrenzt viele.
Quelle: 20min.ch