Liebe INP Finanz, ich beziehe eine Witwenrente und bin noch nicht pensioniert. Was geschieht, wenn ich pensioniert werde, bekomme ich dann eine AHV- und eine Witwenrente? Was würde geschehen, wenn ich nochmals heiraten würde?
Sehr geehrte Frau Hufschmid, wenn Sie das Pensionsalter erreichen, erhalten Sie nur eine Rente, jedoch die höhere von beiden.
Die Witwenrente, die Sie aktuell erhalten wurde aufgrund der Beiträge Ihres verstorbenen Ehemannes berechnet (inkl. Erziehungsgutschriften und ev. Betreuungsgutschriften, sowie allfälliger Aufwertungsfaktor und Karrierezuschlag). Wenn Sie nun pensioniert werden, tritt der sogenannte 2. Rentenfall ein und die AHV-Rente wird berechnet. Die AHV-Beiträge von Ihnen und Ihrem verstorbenen Ehemann werden gesplittet, das heisst: die während der Ehe von Ihrem Mann und die von Ihnen bezahlten Beiträge werden zusammengezählt und durch zwei geteilt. Die AHV-Rentenberechnung erfolgt aufgrund der gesplitteten Beiträge, der Anzahl Beitragsjahre (Maximum 44 Jahre) sowie der Erziehungsgutschriften. Da Sie einen Sohn haben, werden Ihnen während 16 Jahren eine fiktives Einkommen gutgeschrieben (dreifache jährliche Minimalrente). Zur berechneten Rente wird Ihnen dann noch ein Witwenrentenzuschlag von 20% aufgeschlagen, die Maximalrente kann aber nicht überschritten werden.
Bei Ereichen des AHV-Alters werde die beiden Renten verglichen und Sie erhalten die höhere von beiden – Maximale Witwenrente im 2019 CHF 1896 und Maximale AHV-Rente CHF 2370 pro Monat.
Wieder Heirat
Heiraten Sie vor dem AHV-Alter fällt die Witwenrente weg.
Heiraten Sie nach dem AHV-Alter wird die AHV-Rente neuberechnet und auf maximal 150% der maximalen AHV-Altersrente plafoniert. Der Witwenzuschlag von 20% fällt bei der Berechnung weg.
Aktuell wird auch eine eheähnliche Situtation (Konkubinat) geprüft.
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