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Stephan Engler

ANOBAG / Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber


Sehr geehrter Herr Engler


Ich bin Schweizer, wohne in der Schweiz aber mein Arbeitgeber ist in Deutschland und rechnet keine Sozialleistungen für mich ab. Muss ich Sozialleistungen in der Schweiz bezahlen oder bin ich befreit? Es kann gut sein, dass ich in den nächsten zu einer Firma in den USA wechsle, gibt es da Anpassungen?


Freundliche Grüsse

P.M.


 

Sehr geehrter Herr P.M.


Gemäss Ihren Angaben sind Sie ein ANOBAG, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Sie müssen folgende Punkte durchführen:

  1. Sie benötigen eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber im Ausland.

  2. Eine AHV-Pflicht besteht – Anmeldung bei einer Ausgleichskasse (Ausgleichskasse vom Wohnkanton / SVA Zürich).

  3. Sie müssen ein obligatorische Unfallversicherung (UVG) abschliessen.

  4. Wenn Sie mehr als die Eintrittsschwelle von der Berufsvorsorge verdienen (im Jahr 2020 CHF 21’330.00) sind Sie zudem pensionskassenpflichtig.

Wenn Ihr Arbeitgeber ausserhalb der EU oder der EFTA liegt, dann schaut das wie folgt aus:

  1. Eine Vereinbarung ist nicht von Nöten.

  2. Eine AHV-Pflicht besteht – Anmeldung bei einer Ausgleichskasse (Ausgleichskasse vom Wohnkanton / SVA Zürich).

  3. Sie müssen ein obligatorische Unfallversicherung (UVG) abschliessen.

  4. Die berufliche Vorsorge ist für Sie freiwillig.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Pensionskasse und der Unfallversicherung.


 

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