Sehr geehrter Herr Engler
In meiner 3A Police sind im Todesfall folgende Personen vorgesehen:
1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner,
2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss,
3. die Eltern,
4. die Geschwister,
5. die übrigen Erben.
Ich bin geschieden, habe ein Kind aus dieser Ehe und lebe seit ca. 10 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Bekommt mein Kind aus dieser Police die gesammte Todesfallleistung? Geht meine Lebenspartnerin leer aus?
Freundliche Grüsse
T. Ringberger
Guten Tag Herr Ringberger
Es handelt sich hier um die Standardklausel der Dritten Säule. Diese wird in der Regel auch für eine 3B angewandt. In der 3B kann aber komplett abgewichen werden und irgendwelche Personen eingesetzt werden. Es muss aber immer darauf geachtet werden, dass allfällige Pflichtteile gemäss Gesetz nicht verletzt werden. Es könnte zu einer Herabsetzungsklage führen.
In Ihrem Fall wäre es so, dass Ihr Kind 50% erhalten würde und Ihre Lebenspartnerin 50%. Das «oder» ersetzt die vorbeschriebenen Personen. «die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichen Masse unterstützt worden sind» oder «die die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat».
Hätten Sie zwei Kinder und eine Lebenspartnerin, dann würde jeder 1/3 erhalten.
Für weitere Fragen im Versicherungs-, Bank- und Steuerbereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.