Wer Geldwerte oder das Eigenheim schenkt, sollte sich vorher fragen: Reicht das restliche Vermögen aus? Und können hohe Kosten im Pflegefall gedeckt werden? Die meisten sind nach der Pensionierung auf zusätzliches Einkommen aus ihrem Vermögen angewiesen, wenn sie den gewohnten Lebensstandard beibehalten wollen.
Bevor man grosse Beträge verschenkt, sollte man darum seine voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben bis ans Lebensende möglichst genau abschätzen. Eine sorgfältige Einkommensplanung zeigt auf, ob das Vermögen nach Abzug der Schenkung noch reicht, um das gewünschte Einkommen bis ins hohe Alter zu sichern. Wenn man Vermögen verschenkt, schmälert das den Anspruch auf staatliche Ergänzungsleistungen, zum Beispiel, wenn man später auf Pflege angewiesen ist. Der Staat will verständlicherweise nicht für die Pflegekosten von Personen aufkommen, die ihr Vermögen weitergeschenkt haben. Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger fällt sie bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen ins Gewicht: Für jedes Jahr seit der Schenkung werden 10’000 Franken weniger Vermögen angerechnet. Gestützt auf die gesetzliche Unterstützungspflicht können Fürsorgebehörden Verwandte in gerader Linie von pflegebedürftigen Personen zur Kasse bitten, wenn sie finanziell gut gestellt sind. Als Richtwert gilt in den meisten Kantonen ein steuerbares Einkommen von 120’000 Franken (Alleinstehende) bzw. 180’000 Franken (Verheiratete).
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