Sehr geehrte INP Finanz
Ich arbeite bei zwei Arbeitgebern zu je 50%. Bei beiden Arbeitgebern habe ich ein ca. Einkommen von CHF 90’00.00. Nun wird mir bei beiden Berufs- wie auch Nichtberufsunfallversicherung in Abzug gebracht. Ist das korrekt?
Sehr geehrter Herr *
Es ist korrekt, dass der Abzug gemacht wird aber nicht wie in Ihrem Fall, dass die vollen Beiträge abgezogen werden. Die maximale Beitragspflicht besteht bis CHF 148’200.00. Deshalb muss die Prämienerhebung proportional angepasst werden. In Ihrem Fall müssten die beiden Arbeitgebern die Abzüge auf einer Lohnbasis von CHF 74’100 reduzieren.
Stephan Engler 079 649 31 17 s.engler@inp-finanz.ch