Jedes Jahr erhalten Sie die Aufforderung, Ihre vollständig ausgefüllte Steuererklärung einzureichen. Sind Sie aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage, diesen Termin einzuhalten, so gibt es die Möglichkeit, ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Wenn Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben, werden Sie durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Zusätzlich können Sie wegen Verletzung der Verfahrenspflichten mit einer Busse (in schweren Fällen und im Wiederholungsfall bis CHF 10’000) bestraft werden. Falls Sie zu niedrig eingeschätzt wurden, riskieren Sie zudem, dass gegen Sie ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung durchgeführt wird. Gegen eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen können Sie zwar Einsprache erheben, diese ist in aller Regel aber nur von Erfolg gekrönt, wenn Sie das Versäumte (Einreichung einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung mit sämtlichen Belegen) innert Frist nachholen.
Quelle: Steueramt Stadt Zürich