Guten Tag Herr Engler Ich bin seit eingen Tagen im Krankenstand und erhalte weiterhin meinen Lohn vom Arbeitgeber. Darf er weiterhin Sozialleistungen wie AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall-, Krankentaggeldversicherung und Pensionskasse abziehen?
Guten Tag Frau Beier Wenn der Arbeitgeber das Geld nicht von der Krankentaggeldversicherung weiterleitet sondern in der Wartefrist die Lohnfortzahlung gemäss OR ausrichtet, muss er die Sozialleistungen abziehen. Die Leistung vom Krankentaggeld stellt keine AHV-pflichtigen Lohn dar und somit darf der Arbeitgeber hier keine Sozialleistungen abziehen ausser die Pensionskassenbeiträge, hier besteht in der Regel eine Wartefrist von 3 Monaten bis die Prämienbefreiung einsetzt. Für Fragen stehen wir Ihnen und Ihrem Betrieb gerne zur Verfügung.