Für Hausbesitzer gelten ab 1. Januar 2020 neue Steuerabzüge für energetische Sanierungen, dies bei der direkten Bundessteuer. Neu können energiesparende und umweltschonende Investitionen auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden. Dies regelt die angepasste Liegenschaftskostenverordnung im Rahmen der Energiestrategie 2050. Was bedeutet das genau für den einzelnen Liegenschaftseigentümer? Der Bundesrat revidierte im März 2018 die Liegenschaftskostenverordnung. Sie tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und beinhaltet folgende zwei Neuerungen: 1. Rückbaukosten von nicht sanierten Gebäuden sind steuerlich abzugsfähig, sofern ein energieschonenderer Neubau entsteht 2. Abzüge von energiesparenden und umweltschützenden Investitionen können auf maximal drei Steuerjahre verteilt werden. Dies betrifft in erster Linie die Bundessteuer. Was die Kantone machen müssen Sie mit Ihrer Steuerbehörde oder mit Ihrem Steuerspezialisten abklären. Beispiel bis jetzt: Einkommen inkl. Eigenmietwert und weiteren Einkünften CHF 150’000 ./. Liegenschaftsunterhalt CHF 20’000 ./. allen weiteren Abzügen CHF 30’000 ./. Energiesparende Investitionen CHF 120’000 Steuerbares Einkommen von -20’000 Wir zahlen keine Steuern aber wir erhalten auch keine Steuern zurück. Somit ist diese Investition nicht optimal. Beispiel ab 2020: Einkommen inkl. Eigenmietwert und weiteren Einkünften CHF 150’000 ./. Liegenschaftsunterhalt CHF 20’000 ./. allen weiteren Abzügen CHF 30’000 ./. Energiesparende Investitionen CHF 40’000 Steuerbares Einkommen von 60’000 Die restlichen 2 x CHF 40’000 können in den folgenden zwei Jahren in Abzug gebracht werden. Somit halten wir unser Einkommen tief und haben über 3 Jahre Steuervorteile. Benötigen Sie Hilfe bei der Steuerplanung oder suchen Sie eine Finanzierung Ihrer Hypothek und Ihrer Investition? Die INP Finanz GmbH steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Stephan Engler