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Stephan Engler

Krank oder verunfallt in den Ferien


Ferien sind zum Geniessen da. Und doch kann es passieren: Man hat einen schweren Unfall oder erkrankt plötzlich schwer und muss repatriiert – also nach Hause transportiert – werden.


Welche Möglichkeiten gibt es, sich für eine Reise zu versichern?

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse

  • Eine einmalige Reiseversicherung für eine bestimmte Reise

  • Eine Jahresreiseversicherung


Letztere empfiehlt sich vor allem für Personen, die mehrmals jährlich für längere Zeit ins Ausland reisen. Wichtig ist in jedem Fall, die allgemeinen Vertragsbestimmungen genau zu studieren. Denn: Viele Versicherungen zahlen bei den Heilungskosten oder einem Rücktransport in die Schweiz nur einen limitierten Betrag. Wen soll ich als erstes anrufen, wenn ich im Ausland erkrankt oder verunfallt bin? Falls Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie die Alarmzentrale der Reiseversicherung und auch die Rega, soweit Sie dort Gönner beziehungsweise Gönnerin sind. Falls Sie ohne zusätzliche Reiseversicherung unterwegs sind, wählen Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenkasse. Wo bin ich besser untergebracht: Bei einer Versicherung oder bei der Rega? Die Kranken- und Unfall- und Reiseversicherungen erbringen vertraglich zugesicherte Leistungen, wofür man ja auch Prämien bezahlt. Rega ist keine Versicherung, jedoch hat man über die Mitgliedschaft als Gönner/in einen Vorteil, indem zum Beispiel nicht durch Versicherungen gedeckte Kosten übernommen werden können. Wenn ich eine Reiseversicherung abschliesse: Worauf muss ich achten? Was muss sie mindestens beinhalten? Unlimitierte Kostenübernahme von Heilungskosten sowie Rücktransporten in die Schweiz bei ernsthafter Erkrankung bzw. nach einem schweren Unfall sind heute über Reiseversicherungen möglich. Das macht Sinn, damit keine Kosten (bis auf mögliche Selbstbehalte) selber getragen werden müssen. Was darf ich von meiner Reiseversicherung erwarten? Wenn die notwendige Versorgung vor Ort im Ausland nicht gewährleistet und die betroffene Person transportfähig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Rückführung in die Schweiz vorgenommen wird. Was passiert, wenn ich keine solche Versicherung habe, und ich muss repatriiert werden? In diesem Fall erbringen die gesetzlichen Versicherungen folgende Leistungen:

  • KVG: Maximal 500 Franken für Rückführungen aus dem Ausland

  • UVG: Maximal 25’200 Franken für Rückführungen aus dem Ausland (20 Prozent des aktuell versicherten Höchstlohnes).

Gibt es Regeln oder Standards für eine Repatriierung? Grundsätzlich muss eine erhebliche Erkrankung oder ein schwerer Unfall vorliegen. Die betroffene Person muss zudem transportfähig sein. Ansonsten wird die Versorgung vor Ort am bestmöglichen Ort unterstützt. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, wenn ein spezieller Rücktransport nicht in Frage kommt? In diesem Fall liegt eine weniger grosse Schwere des Ereignisses vor, die es erlaubt, dass die betroffene Person – allenfalls mit Unterstützung – mit einem Linienflug nach Hause geführt wird. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten sind durch die Reiseversicherung abgedeckt. Hier muss allerdings die Deckungslimite beachtet werden. Was kann ich tun, wenn ich merke, dass es zu lange dauert? Oder wenn sich die Organisation weigert, mich zurückzuholen? In diesem Fall hilft nur, dass zum Beispiel Angehörige sich bei den angesprochenen Stellen in der Schweiz melden und reklamieren oder dass – falls vorhanden – eine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet wird. Wie bereite ich mich optimal auf eine Reise vor? Reisen ohne Reiseversicherung ist – vor allem ausserhalb Westeuropas – wirklich nicht zu empfehlen. Dieser im Verhältnis kleine finanzielle Mehraufwand lohnt sich immer, falls einem etwas Schweres zustösst. Wichtig ist, dass eine Reiseversicherung vor Reisebeginn abgeschlossen und die Reise gesund angetreten wird.

Gerne stehen unsere INP Finanz GmbH-Berater für Informationen zur Verfügung. 071 277 55 59, info@inp-finanz.ch


 

Quelle: srf.ch

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