Sehr geehrter Herr Engler
Ich werde im Februar pensioniert und habe das Angebot von meinem Arbeitgeber erhalten länger zu arbeiten. Wie lange darf ich noch arbeiten und was mache ich mit der AHV-Rente und der Pensionskasse?
Freundliche Grüsse
M.T.
Sehr geehrte Frau M.T.
Wir müssen den Fall individuell prüfen aber vom Grundsatz her ist die Arbeitstätigkeit auch nach dem Pensionsalter möglich. Auch eine reduzierte Tätigkeit ist möglich. Schauen wir primär auf die Sozialversicherungen:
1. Säule:
Die AHV-Rente kann aufgeschoben werden und wenn Sie die Rente länger wie ein Jahr aufschieben, dann erhalten Sie eine höhere Rente. Ich bin aber der Meinung, dass der Aufschub der Rente in den meisten Fällen keinen Sinn macht.
Maximal Rente CHF 28’560.00 Rente nach 2 Jahren Aufschub CHF 31’644.00 Differenz CHF 3’084.00 – in diesem Fall verzichten Sie auf 2 x 28’560 = CHF 57’120.00 erhalten danach aber eine höhere Rente um CHF 3’084.00. Diesen Verlust holen Sie erst in 18,5 Jahren auf.
2. Säule:
Die Pensionskasse können Sie bis 70ig weiterlaufen lassen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dies macht natürlich Sinn, da der Arbeitgeber ja mindestens 50% der Prämie bezahlen muss. Wichtig zu wissen ist aber, dass es keine Kapitaloption mehr gibt sondern nur noch eine Rentenoption – Bezug der Rente.
3. Säule:
Mit dem Nachweis, dass Sie weiterhin AHV-pflichtiges Einkommen haben, dürfen Sie die Dritte Säule ebenfalls bis 70ig weiterführen und von den Steuern absetzen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und für weitere Fragen wie eine genaue Planung stehen wir Ihnen zur Verfügung.