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Stephan Engler

Änderung der MWST-Sätze per 1. Januar 2018

Am 24. September 2017 hat das Stimmvolk den Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Entsprechend reduzieren sich die bisher geltenden Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018 wie folgt:

  1. Normalsatz bisher 8 % neu 7.7%

  2. Sondersatz bisher 3.8% neu 3.7%

  3. Reduzierter Satz bleibt auf 2.5%

Die Änderungen der MWST – Sätze erfordern Anpassungen bei der Fakturierung, Buchhaltung, der EDV und den Abrechnungsformularen. Die Anpassungen sind spätestens bis Ende 2017 umzusetzen. Beachten Sie bitte folgenden Link zur Seite der ESTV:

Quelle: Credor AG

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